Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Bachelorstudiengang Sprache und Gesellschaft!
Spaß und Interesse an Sprachwissenschaft sollten Sie unbedingt mitbringen. Darüber hinaus müssen Sie auch formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. In aller Regel ist das die Allgemeine Hochschulreife oder eine sonstige gesetzlich vorgesehene Studienberechtigung. Für Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden weitere Informationen auf der entsprechenden Seite.
- Entsprechende Deutschkenntnisse
- Rezeptive Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B2 (GER).
- Eine Fremdsprache auf dem Qualifikationsniveau einer durchgängigen Belegung in den letzten vier Schulhalbjahren. Diese Fremdsprache kann, muss aber nicht Englisch sein.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zu diesem Kombinations-Bachelor nur möglich ist, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen des Kernfachs wie auch der gewählten zusätzlichen Modulfächer erfüllen. Auf der Studienangebotsseite sowie auf den OSA-Seiten des jeweils gewünschten Faches finden Sie weitere Hinweise zu den Zulassungsbedingungen.
Bewerbung
Für Bewerber*innen dieses Studiengangs gilt das sog. hochschulinterne Auswahlverfahren. Alle wichtigen Informationen und Links finden Sie auf der allgemeinen Bewerbungsseite der FU sowie auf den Bachelorseiten.
- Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich online direkt bei der Freien Universität Berlin.
- Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich online über uni-assist.
Die Bewerbungsfristen können Sie dem akademischen Terminkalender entnehmen:
- zum Wintersemester: erster Werktag im Juni bis 15. Juli (Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich)
- zum Sommersemester: erster Werktag im Dezember bis 15. Januar (nur für höhere Fachsemester)
Wir empfehlen, rechtzeitig vor dem Bewerbungszeitraum die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sollten unbedingt über die anabin-Datenbank prüfen, ob Ihr Schulabschluss zum Studium an einer deutschen Hochschule ausreicht.